1. GELTUNG
1 Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) von Elmar Noack, An der Hehlenriede 31, 38550 Isenbüttel (im Folgenden „Anbieter“ genannt).
2 Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen bzw. Verträge zwischen dem Anbieter und seinen Kunden
(im Folgenden „Auftraggeber“ genannt) über die Beratung, Herstellung, Produktion, Pre- oder
Post-Bearbeitung einer oder mehrerer Gestaltungen, Bilder oder Videomaterials sowie sämtlicher
damit im Zusammenhang stehender Leistungen (im Folgenden „Leistung“ genannt). Der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen. Individuelle Vertragsabreden
haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§305b BGB).
3 Auftraggeber ist, wer die Durchführung des Auftrags schriftlich oder mündlich veranlasst hat, auch wenn die Rechnung auf seinen Wunsch auf einen Dritten ausgestellt wird. Erfolgt die
Auftragserteilung im Namen und für Rechnung eines Dritten, so ist der Anbieter bei der Auftragserteilung
hierauf ausdrücklich hinzuweisen – diese AGB gelten auch im Verhältnis zu dem Dritten.
Es besteht für den Anbieter keine Verpflichtung, die Befugnis des Auftragsübermittlers zu überprüfen.
4 Die Angebote sind freibleibend. Für den Anbieter besteht die Verpflichtung zu einer schriftlichen
Auftragsbestätigung nur dann, wenn dies vom Auftraggeber ausdrücklich verlangt wird.
5 Die AGB gelten als vereinbart mit Entgegennahme des Angebots des Anbieters, spätestens jedoch mit
der Annahme der Lieferung bzw. Leistung durch den Auftraggeber.
6 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Anbieter diese schriftlich anerkennt. Diese AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Leistungen des Anbieters, sofern nicht
ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
2. GEGENSTAND DES AUFTRAGES
1 Es gilt nur das als vereinbart, was im Angebot beinhaltet oder in der Auftragsbestätigung mit Zustimmung des Anbieters ergänzt ist und oder zuvor bei der Auftragserteilung besprochen und schriftlich fixiert wurde. Grundlage ist das vom Kunden formulierte Lastenheft bzw. Briefing zum Zeitpunkt der Angebotserstellung.
2 Im Rahmen des Auftrags besteht ansonsten Gestaltungsfreiheit.
3 Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Anbieter bestätigt werden.
Für Fristüberschreitungen wird nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gehaftet.
3. AUFTRAGSPRODUKTION UND ABWICKLUNG
1 Auftragsproduktionen richten sich nach dem individuellen Angebot.
2 Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, so ist vom Auftraggeber eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
3 Der Anbieter ist nach vorheriger Information des Auftraggebers berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft oder auf sonstige Art erworben werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Auftraggebers eigenständig in Auftrag zu geben.
4 Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Leistungen, die dem Auftraggeber nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Auftraggeber vorausgewählt.
5 Sind dem Auftragnehmer innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Leistungen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen/Produktion als vertragsgemäß und mängelfrei
abgenommen.
6 Der Anbieter ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Aufzeichnung und/oder Einbindung von Materialien, Texten, Bildern und/oder sonstigen Daten, Gegenständen und/oder Personen in die Leistungserbringung abzulehnen, soweit technische Gründe entgegenstehen und/oder Inhalte gegen Rechtsvorschriften, die guten Sitten und/oder Rechte Dritter verstoßen und/oder geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen. Insbesondere dürfen Materialien oder sonstige für die Leistungserbringung vorgesehene Inhalte nicht i. S. d. §131 StGB zum Rassenhass aufstacheln, den Krieg und/oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößige oder in sonstiger Weise herabsetzende, ehrverletzende, anstößige, erotische und/oder i. S .d §184 StGB pornographische Inhalte aufweisen und/oder auf entsprechende Angebote hinweisen. Erlangt der Anbieter und/oder seine Erfüllungsgehilfen erst nach Umsetzung oder Verwendung Kenntnis von solchen Verstößen, ist der Anbieter und/oder seine Erfüllungsgehilfen berechtigt, aber nicht verpflichtet, die betroffenen Inhalte aus dem Bild – oder Videoprodukt zu löschen. Aus einem solchen Vorgang kann der Auftraggeber keinerlei Erstattungs-, Kündigungs- oder sonstige Ansprüche oder Rechte gegenüber dem Anbieter geltend machen, dem Anbieter steht jedoch ein Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages zu.
7 Sofern sich im Zuge der Leistungserbringung herausstellt, dass Materialien und oder sonstige Leistungsgegenstände im vorangegangenen beschriebenen Sinne rechtswidrige Inhalte enthalten, ist der Anbieter
berechtigt, die Leistungserbringung abzubrechen. Für die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten
des Anbieters kommt der Auftraggeber in voller Höhe auf.
4. NUTZUNGSRECHTE
1 Der Kunde erkennt die Urheberschaft des Anbieters an. Der Anbieter bzw. sein Subunternehmer sind die alleinigen Inhaber des Urheberrechts. Dem Auftraggeber werden Bildnutzungsrechte ausschließlich zu dem vertraglich vereinbarten und im Angebot enthaltenen Zweck eingeräumt. Im Zweifel erwirbt der Kunde an den Gestaltungen/(Bewegt)Bildern nur einfache Nutzungsrechte in dem vertraglich festgelegten Zweck.
2 Ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters dürfen keine Nutzungsrechte an Dritte auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen übertragen werden. Insbesondere erwirbt der Auftraggeber kein Eigentum an den erstellten Materialen.
3 Sofern im Angebot nicht anderweitig schriftlich vereinbart, überträgt der Anbieter grundsätzlich nur
einfache Nutzungsrechte zur einmaligen Verwendung. Vorbehaltlich anderer Vereinbarungen sind auch
Nutzungen im Internet zeitlich begrenzt.
4 Die sich aus dem Angebot ergebende Nutzung ist durch das Honorar abgedeckt. Eine weitergehende Nutzungsbedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung und ist gesondert zu entgelten.
5 Erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Honorare darf der Auftraggeber die Nutzungsrechte ohne Zustimmung des Rechteinhabers selbst im vertraglichen Umfang nutzen bzw. an den in dem Vertrag
bezeichneten Dritten übertragen.
6 Der Auftraggeber ist berechtigt, die an den Anbieter abgetretene Forderung von Dritten im eigenen Namen für Rechnung des Rechteinhabers einzuziehen. Er hat den eingezogenen Betrag innerhalb von sieben Tagen nach Eingang bei ihm an den Rechteinhabers auszuzahlen.
7 Sämtliche Eigentumsrechte am Original des Werkes verbleiben beim Rechteinhaber. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die von ihm hergestellten Materialien zu speichern oder zu archivieren.
8 Jede Art von Vervielfältigung, Reproduktion, Veränderung, Bearbeitung, ffentliche Wiedergabe, Umgestaltung zur Reproduktion auf andere Bildträger etc. bedarf, soweit sie nicht von der vertraglich vereinbarten
Bildnutzung im Angebot gedeckt ist, der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Insbesondere ist der Auftraggeber nicht berechtigt, das Werk zu scannen und/oder digital, auch in Teilen zu speichern,
zu bearbeiten, umzugestalten, zu vervielfältigen, zur Herstellung neuer digitaler Bilder zu verwenden
bzw. auf andere Medien- und Bildträger zu übertragen.
9 Bei unberechtigter Verwendung, Veröffentlichung oder Vervielfältigung vor Begleichung von in direktem Zusammenhang stehenden Rechnungen, Weitergabe sowie sonstiger nicht vereinbarter Nutzung wird
vorbehaltlich weiterer Schadenersatzansprüche ein Mindesthonorar des fünffachen vereinbarten
Nutzungshonorars und bei nicht explizit ausgewiesenen Nutzungshonoraren des fünffachen vereinbarten Tagessatzes / Honorars fällig.
5. HAFTUNG
1 Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird eine entsprechende schriftliche Vereinbarung getroffen. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke, Bauwerke, der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen etc. obliegt dem Auftraggeber. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
2 Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Video- und/oder Bildmaterials ist der Auftraggeber für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
3 Mängelrügen müssen umgehend nach Erhalt des Materials schriftlich erfolgen. Nach Ablauf einer Frist von
drei Werktagen gilt das Werk in Bezug auf offene Mängel als vertragsgemäß nd mängelfrei abgenommen.
4 Mögliche Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Anbieter verjähren in einem Jahr, soweit sie nicht auf vorsätzlichem Handeln beruhen. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Lieferung der erstellten Werke.
5 Schadenersatzansprüche gegen den Anbieter oder seine Erfüllungsgehilfen sind nur bei grob fahrlässigem und vorsätzlichem Handeln möglich, es sei denn, es handelt sich um eine schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie um Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
6 Für Foto-Modell-Kosten, Reisespesen etc. haftet der Anbieter nicht.
7 Die Geltendmachung eines mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen. Geht das Werk beim Anbieter unter, ohne dass er dies zu vertreten hat, so berührt dies seinen Honoraranspruch nicht.
8 Die Verhinderung des Anbieters durch Krankheit oder höhere Gewalt versucht keine Schadensersatzansprüche auf Seiten des Auftraggebers.
9 Die Gefahr für den zufälligen Untergang und oder die Beschädigung geht auf den Auftraggeber über, sobald das zu liefernde Material an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Dies gilt auch, wenn der Anbieters selbst den Transport ausführt. Der Transport wird von dem Anbieter nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und auf dessen Kosten versichert.
10 Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter sind der Höhe nach begrenzt auf die Höhe des vereinbarten Honorars als Anbieter abzüglich Fremdkosten. Beiden Vertragsparteien bleibt es vorbehalten, den Nachweis zu führen, ein höherer bzw. ein geringerer oder gar kein Schaden sei entstanden.
11 Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
abgebildeter Personen.
6. HONORARE & NEBENKOSTEN
1 Es gilt das vereinbarte Honorar. Das Honorar für Leistungen im Bereich Gestaltung, Bild und Video versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2 Jede Nutzung des/der durch den Anbieter erstellten Gestaltung/Bildmaterials ist honorarpflichtig.
3 Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Video- und/oder Bildmaterials zu dem
vereinbarten Zweck abgegolten.
4 Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten.
Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind – wenn nicht anders im Einzelvertrag oder Angebot geregelt – nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.
5 Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Leistungen fällig und innerhalb von zehn Werktagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende
Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Der Anbieter ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen
Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
6 Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Video- und/oder Bildmaterial nicht veröffentlicht wird oder der/die Produktionstermin/e weniger als 48 Stunden
vor Beginn abgesagt werden.
7 Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig.
8 Werden Kostenvoranschläge unterbreitet, so sind diese grundsätzlich unverbindlich. Wird ein Kostenvoranschlag um mehr als 15 % überschritten, wird dies mitgeteilt, sobald es absehbar ist.
9 Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars und etwaiger Auslagen erwirbt der Kunde keinerlei Nutzungsrechte.
7. AUSFALLHONORAR UND TAGESSÄTZE
1 Wird ein Auftrag aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, nicht ausgeführt / abgesagt, kann er ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars berechnen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf.
2 Das Ausfallhonorar erhöht sich auf 100 % bei Absagen die erst weniger als 48 Stunden vor Beginn des Produktionstages erfolgen.
3 Wird ein bereits begonnener Auftrag nicht fertig gestellt, ohne dass dies der Anbieter zu vertreten hat,
so steht ihm ebenfalls das volle Honorar zu. Als begonnen gilt ein Auftrag, wenn der Anbieter mit der
Ausführung seiner vertraglich geschuldeten Leistung angefangen hat. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen überschritten oder verschoben bzw. aus Gründen wiederholt, die nicht vom Anbieter zu vertreten sind, z.B. bei nachträglich abweichenden Wünschen vom Briefing, schlechtem Wetter, nicht rechtzeitiger Bereitstellung von Produkten, Nichterscheinen der Fotomodelle,
Reisegepäckverlust etc., erhöht sich das Honorar im Verhältnis zu dem ursprünglich vereinbarten Honorar. Die Nebenkosten erhöhen sich in diesem Fall nach Aufwand. Alle bereits entstanden Nebenkosten, bereits geleistete Vorbereitungszeiten oder bereits entstandene Kosten und oder Ansprüche von Erfüllungs- gehilfen des Anbieter sind in jedem Fall zu 100% zu erstatten.
4 Der Anbieter verpflichtet sich nicht zur kurzfristigen Übernahme von Fremdkosten, die im Auftragszusammenhang im Vorfeld anfallen und über sein Honorar hinausgehen. Die Fremdkosten werden vom Auftraggeber zum Auftragsbeginn zu 100 % beglichen. Der Anbieter ist berechtigt bei einer Weigerung der Vorauszahlung aller Fremdkosten seitens des Auftraggebers den Produktionsantritt gleichfalls zu verweigern ohne dass Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
5 Ein Tagessatz umfasst 8 Arbeitsstunden. Sollte diese Zeit an einem Werktag überschritten werden, kann der Anbieter die Mehrarbeitszeit nachberechnen. Dies geschieht pro volle Stunde auf Basis des angebotenen Tagessatzes.
8. AUFBEWAHRUNG DER DATEN
Soweit nicht anders vereinbart, speichert der Anbieter jegliche Video- und/oder Bilddaten bzw. – dateien für ein halbes Jahr nachÜberlassung an den Auftraggeber auf eigene Kosten. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Daten nach Ablauf eines Jahres nach Aush digung noch zur Verfügung gestellt werden können.
9. NUTZUNGSRECHTE DES ANBIETERS
Mit Zahlung des vereinbarten Honorars genehmigt der Auftraggeber dem Anbieter die Nutzung des vom
Anbieter gefertigten Gestaltungs- ,Bild- und Videomaterials für Zwecke der Eigenwerbung und als Referenz. Die Nutzung kann sowohl auf der Homepage des Anbieters als auch als Druckerzeugnis sowie sonstigen Referenzmedien wie Portfoliobüchern, Homepages sowie in sozialen Netzwerken, welche der Anbieter zur eigenen Darstellung verwendet, erfolgen. Die Auswahl des entsprechenden Referenzmaterials obliegt dem Anbieter.
Eine entsprechende Verwendung erfolgt grundsätzlich erst nach Veröffentlichung durch den Auftraggebers.
10. VERTRAGSSTRAFE, SCHADENSERSATZ
1 Bei jeglicher unberechtigter (ohne Zustimmung des Anbieters erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen des Honorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2 Bei unterlassenem, unvollst digem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.
11. ALLGEMEINES
1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem geschlossenen Vertrag ist Braunschweig, wenn der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Das gilt auch, wenn der Auftraggeber im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder sein Wohnsitz unbekannt oder im Ausland ist.
2 Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3 Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinn entsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4 Die personenbezogenen Daten des Kunden werden vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutz- vorschriften behandelt. Eine Weitergabe der Daten ohne ausdrückliche Einwilligung erfolgt nicht bzw. nur im Rahmen der notwendigen Abwicklung des Vertrages, etwa an die mit der Durchführung des Vertrages betrauten Unternehmen.